⚠️ ACHTUNG: Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz bringt HÄRTERE SANKTIONEN ab Juli 2026!
Neue Regeln ab 01.07.2026
Ab dem 1. Juli 2026 gelten verschärfte Sanktionsregeln durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und weißt, was sich ändert.
Was sich ändert
NEU: § 32a
Totalentzug bei 3x Terminversäumnis!
Einheitliche Kürzung
30% Kürzung für 3 Monate (vorher: gestaffelt)
Sofortige Kürzung
Ohne Anhörung bei Meldeversäumnis
Neue Bezeichnung
Bürgergeld heißt ab jetzt "Grundsicherungsgeld"
Was gleich bleibt
Deine Rechte bleiben bestehen! Trotz der Verschärfungen hast du weiterhin wichtige Möglichkeiten, dich gegen unrechtmäßige Sanktionen zu wehren.
Widerspruch ist immer möglich
1 Monat Frist!
Eilantrag beim Sozialgericht möglich
Schnelle Hilfe bei dringenden Fällen
Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung
Neue Bezeichnung, gleiche Rechte
Härtefallregelung bleibt bestehen
Schutz in besonderen Situationen
Sanktions-Rechner
Berechne jetzt, wie viel dir gekürzt wird und ob deine Sanktion anfechtbar sein könnte. Unser Rechner berücksichtigt alle aktuellen Regelungen.
Viele Sanktionsbescheide vom Jobcenter enthalten Fehler oder berücksichtigen wichtige Aspekte nicht. Hier sind die häufigsten Gründe, warum Sanktionen aufgehoben werden:
01
Fehlende Anhörung
Das Jobcenter muss dich vor einer Sanktion anhören
02
Keine Prüfung wichtiger Gründe
Krankheit, Kinderbetreuung oder andere wichtige Gründe wurden nicht berücksichtigt
03
Unklare Meldeaufforderung
Die Einladung war nicht eindeutig oder wurde nicht nachweislich zugestellt
04
Fehlende Härtefallprüfung
Besondere persönliche Umstände wurden nicht geprüft
So funktioniert der Widerspruch
1 Monat Zeit
Ab Erhalt des Bescheids hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch
Widerspruch einlegen
Schriftlich beim Jobcenter einreichen - wir helfen dir dabei
Prüfung abwarten
Das Jobcenter muss deinen Widerspruch prüfen
Erfolg!
Bei Erfolg wird die Sanktion aufgehoben und du bekommst das Geld zurück
Häufige Sanktionsgründe und deine Rechte
Meldeversäumnis
Kürzung: 10% für 1 Monat (ab 2026: 30% für 3 Monate)
Dein Recht: Du musst nachweislich eingeladen worden sein. Wichtige Gründe (Krankheit, Notfall) schützen vor Sanktion.
Ablehnung einer Arbeit
Kürzung: 30% für 3 Monate
Dein Recht: Die Arbeit muss zumutbar sein. Unzumutbar sind z.B. Arbeiten, die gegen Gesetze verstoßen oder deine Gesundheit gefährden.
Abbruch einer Maßnahme
Kürzung: 30% für 3 Monate
Dein Recht: Wichtige Gründe (Krankheit, Überforderung) müssen berücksichtigt werden.
Wiederholte Pflichtverletzung
Kürzung: Bis zu 100% (ab 2026: bei 3x Terminversäumnis)
Dein Recht: Härtefallregelung muss geprüft werden. Totalentzug ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
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Lass dich nicht unterkriegen!
Mit dem richtigen Widerspruch hast du gute Chancen, die Sanktion aufzuheben. Jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich - und du bekommst dein Geld zurück.